Nachricht der KBV – Bundeseinheitlicher Medikationsplan ab 01.0.4.2017
26.03.2017 tbs - ncdie KBV hat folgende Nachricht veröffentlicht:
Ab 1. April ist die Übergangszeit vorbei
Seit Oktober 2016 haben Patienten Anspruch auf einen Medikationsplan. Die Form ist bisher egal. Doch ab 1. April ist der BMP Pflicht. Welche Vorteile hat der standardisierte Plan? Wer muss ihn einsetzen? Was muss das Software-Modul können? Wer hilft, wenn die Software die Erwartungen nicht erfüllt? Das erfahren Vertragsärzte in diesem Video auf kbv.de.
Verhalten in der Praxissoftware x.isynet ab dem 01.04.2017
In x.isynet steht dem Anwender auch nach dem 01.04.2017 die Medikamentenverordnungsübersicht (MVÜ) zur Verfügung.
Dieser kann weiterhin genutzt werden, z.B. für Privatpatienten und auch für GKV Patienten, die weniger als 3 dauerhafte Medikamente bekommen.
Der Bundeseinheitliche Medikationsplan ist ab dem 01.04.2017 verpflichtend für Patienten einzusetzen, die mindestens 3 dauerhafte Medikamente gleichzeitig einnehmen und diese zu Lasten der GKV verordnet wurden.