Der bundeseinheitliche Medikationsplan (bMP) in Ihrer medatixx-Praxissoftware
10.10.2016 tbs - ncAb dem vierten Quartal 2016 haben GKV-Patienten mit mindestens drei verordnungspflichtigen Wirkstoffen einen Rechtsanspruch auf die Erstellung des neuen „bundeseinheitlichen Medikationsplans“ (bMP), auch „eMedikationsplan“ genannt. Ziel ist es, Patienten bei der Einnahme ihrer Medikamente zu unterstützen und so die Therapiesicherheit zu erhöhen. Dank seiner einheitlichen Form können sich Patienten schnell im neuen eMedikationsplan zurechtfinden.
Wann steht in der Praxissoftware der medatixx der bundeseinheitlichen Medikationsplan zur Verfügung?
Die Verwaltung von Fremd- und Eigenverordnungen und die Vielzahl von individuellen Konfigurationsmöglichkeiten für den bundeseinheitlichen Medikationsplan
erfordern eine tiefe Integration in den Ablauf des Verordnungsprozesses. Diese komplexen Funktionen wird in den Arztsystemen der medatixx Ende 2016 mit dem Quartalsupdate 17.1 zur Verfügung gestellt.
Was kostet der neue bundeseinheitliche Medikationsplan in der Praxissoftware von medatixx?
Im Rahmen Ihres Softwarepflegevertrages entstehen für Sie keine zusätzlichen Kosten.
In welchen medatixx-Systemen wird der bMP umgesetzt?
Der bundeseinheitliche Medikationsplan wird in allen medatixx Praxissoftware-Lösungen u. A. easymedx und x.isynet umgesetzt.
Wie können Medikationspläne bis zur Umsetzung des bMP in einer Praxissoftware-Lösung erstellt werden?
Für die Anbieter von Praxissystemen gilt eine Übergangsphase zur Umsetzung des bMP bis 31. März 2017. Laut der „Vereinbarung eines bundeseinheitlichen Medikationsplans – bMP“ können bestehende Verordnungspläne in der Übergangsphase verwendet werden. Vgl. hierzu auch www.kbv.de/media/sp/Medikationsplan.pdf
Was ist neu am bundeseinheitlichen Medikationsplan?
Neu am bMP ist vor allem das erklärte Ziel, dass dieser Plan gemeinsam von allen Verordnern gepflegt werden soll. Der Patient erhält künftig vom jeweils letzten Behandler einen einzigen Plan, auf dem alle seine Medikamente – gleich, wer sie verordnet hat – aufgeführt sind. Dazu übernehmen Ärzte bei Ankunft des Patienten dessen Plan in ihre Praxissoftware (manuell oder mittels eines Barcodescanners), ergänzen diesen und drucken ihn aktualisiert wieder aus. Auch Apotheken sollen den bMP aktualisieren können. Möglich macht die gemeinsame Medikationsplanpflege der aufgebrachte 2D-Barcode, in dem alle relevanten Informationen in digitalisierter Form enthalten sind.
Welche Vorteile hat ein Barcode Scanner?
Die Handhabung ist leicht und die Datenübernahme vom Vorbehandler sicher und komfortabel: Der Barcode kann einfach eingescannt werden und so gelangen die Daten zuverlässig und komfortabel in die Praxissoftware.
Welche Barcode-Scanner eignen sich?
Um das Zusammenspiel zwischen dem Barcode-Scanner und easymedx oder x.isynet Praxissoftware optimal zu gestalten, hat die medatixx verschiedene Geräte auf leichte Handhabbarkeit sowie technische und softwareseitige Zuverlässigkeit getestet. Im Rahmen von geplanten Detailinformationen zur Auslieferung des bMP im November erhalten Sie nähere nformationen für die von medatixx empfohlenen Scanner.
Können die Daten aus den bisherigen Verordnungsplänen in den bMP übernommen werden?
Ja, die Übernahme aus den derzeitigen Versionen der Verordnungspläne ist möglich.
Wie sieht die Vergütung beim bundeseinheitlichen Medikationsplan aus?
Die Vergütung erfolgt pauschal als Einzelleistung und über Zuschläge. Sie wird extrabudgetär und damit zu einem festen Preis gezahlt. Weitere Details entnehmen Sie bitte den Veröffentlichungen der KBV, bspw. auf http://www.kbv.de/html/1150_24560.php.