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Der bundeseinheitliche Medikationsplan (bMP) in Ihrer medatixx-Praxissoftware

10.10.2016 tbs - nc

Ab dem vierten Quartal 2016 haben GKV-Patienten mit mindestens drei verordnungspflichtigen Wirkstoffen einen Rechtsanspruch auf die Erstellung des neuen „bundeseinheitlichen Medikationsplans“ (bMP), auch „eMedikationsplan“  genannt.  Ziel ist es, Patienten bei der Einnahme ihrer Medikamente zu unterstützen und so die Therapiesicherheit zu erhöhen. Dank seiner einheitlichen Form können sich Patienten schnell im neuen eMedikationsplan zurechtfinden.

Wann steht in der Praxissoftware der medatixx der bundeseinheitlichen Medikationsplan zur Verfügung?
Die Verwaltung von Fremd- und Eigenverordnungen und die Vielzahl von individuellen Konfigurationsmöglichkeiten für den bundeseinheitlichen Medikationsplan
erfordern eine tiefe Integration in den Ablauf des Verordnungsprozesses.  Diese komplexen Funktionen wird in den Arztsystemen der medatixx Ende 2016 mit dem Quartalsupdate 17.1  zur Verfügung gestellt.

Was kostet der neue bundeseinheitliche Medikationsplan in der Praxissoftware von medatixx?
Im Rahmen Ihres Softwarepflegevertrages entstehen für Sie keine zusätzlichen Kosten.

In welchen medatixx-Systemen wird der bMP umgesetzt?
Der bundeseinheitliche Medikationsplan wird in allen medatixx Praxissoftware-Lösungen u. A.  easymedx  und x.isynet umgesetzt.

Wie können Medikationspläne bis zur Umsetzung des bMP in einer Praxissoftware-Lösung erstellt werden?
Für die Anbieter von Praxissystemen gilt eine Übergangsphase zur Umsetzung des bMP bis 31. März 2017.  Laut der „Vereinbarung eines bundeseinheitlichen Medikationsplans – bMP“ können bestehende Verordnungspläne in der Übergangsphase verwendet werden. Vgl. hierzu auch www.kbv.de/media/sp/Medikationsplan.pdf

Was ist neu am bundeseinheitlichen Medikationsplan?
Neu am bMP  ist vor allem das erklärte  Ziel,  dass  dieser  Plan  gemeinsam  von  allen  Verordnern  gepflegt  werden  soll. Der Patient erhält künftig vom jeweils letzten Behandler einen einzigen Plan, auf dem alle seine Medikamente – gleich, wer sie verordnet hat – aufgeführt  sind.  Dazu  übernehmen Ärzte  bei  Ankunft des  Patienten  dessen  Plan  in  ihre  Praxissoftware (manuell oder mittels eines Barcodescanners),  ergänzen diesen  und  drucken ihn aktualisiert  wieder  aus.  Auch  Apotheken sollen den bMP aktualisieren können. Möglich macht die gemeinsame Medikationsplanpflege der aufgebrachte 2D-Barcode, in dem alle relevanten Informationen in digitalisierter  Form enthalten sind.

Welche Vorteile hat ein Barcode Scanner?
Die Handhabung ist leicht und die Datenübernahme vom Vorbehandler sicher und komfortabel: Der Barcode kann einfach eingescannt werden und so gelangen die Daten zuverlässig und komfortabel in die Praxissoftware.

Welche Barcode-Scanner eignen sich?
Um das Zusammenspiel zwischen dem Barcode-Scanner und easymedx oder x.isynet  Praxissoftware optimal zu gestalten, hat die medatixx verschiedene Geräte auf leichte Handhabbarkeit sowie technische und softwareseitige Zuverlässigkeit getestet.  Im  Rahmen von  geplanten Detailinformationen zur Auslieferung des bMP im  November erhalten Sie nähere nformationen  für die von medatixx  empfohlenen Scanner.

Können die Daten aus den bisherigen Verordnungsplänen in den bMP übernommen werden?
Ja, die Übernahme aus den derzeitigen Versionen  der Verordnungspläne ist möglich.

Wie sieht die Vergütung beim bundeseinheitlichen Medikationsplan aus?
Die Vergütung erfolgt pauschal als Einzelleistung und über Zuschläge. Sie wird extrabudgetär und damit zu einem festen Preis gezahlt. Weitere Details entnehmen Sie bitte den Veröffentlichungen der KBV, bspw. auf http://www.kbv.de/html/1150_24560.php.

 

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