E-Arztbrief 2017 in der Praxissoftware easymedx und x.isynet via KV-SafeNet
05.02.2017 tbs - ncSeit Januar 2017 können Vertragsärzte elektronische Arztbriefe abrechnen. Das E-Health-Gesetz sieht eine finanzielle Förderung in Höhe von 55 Cent pro Brief vor, die nach einer Richtlinie der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zwischen Sender (28 Cent) und Empfänger (27 Cent) aufgeteilt wird. Die Ärzte erhalten diese Vergütung als Aufwandsentschädigung für die Investition in die technische Infrastruktur zur elektronischen Übermittlung von Arztbriefen. Ein erstatteter E-Arztbrief kann kein weiteres Mal vergütet werden, wenn er zusätzlich auf dem Postweg an den gleichen Empfänger versendet wird. Die KVB Richtlinie legt fest, dass Versand und Empfang elektronischer Arztbriefe mit der Praxissoftware verschlüsselt und über ein virtuelles privates Netzwerk erfolgen müssen. Weiterhin muss der Arzt nach der Richtlinie den elektronischen Arztbrief mit seinem Heilberufsausweis qualifiziert elektronisch signieren. Hierfür brauchen die Ärzte ein zertifiziertes Lesegerät mit Pin Eingabe für die Signatur.
medatixx empfiehlt den Austausch der eArztbriefe mit KV-Connect via der verschlüsselten Übertragung KV-SafeNet. Die Kommunikationsplattform x.comcenter (für die Praxissoftware x.isynet und easymedx) hilft bei der Übersicht und mit einem integrierten KV-Connect-Adressverzeichnis Arzt Kollegen zu finden, mit denen ein potenzieller eArztbrief-Austausch möglich ist.
Bei Fragen zum eArztbrief in Verbindung mit der Praxissoftware x.isynet oder easymedx kontaktieren Sie uns.