TELEMEDIZIN – Vereinbarung über digitale Vordrucke
14.04.2017 tbs - ncKBV und GKV-Spitzenverband haben sich erstmals auf digitale Vordrucke für Telemedizinanwendungen geeinigt. Für niedergelassene Ärzte bedeutet die Vereinbarung, dass sie ab dem 1. April die Überweisung zum teleradiologischen Konsil (Muster 6) und zum 1. Juli den Überweisungsschein für Laboratoriumsuntersuchungen als Auftragsleistung (Muster 10) sowie den Anforderungsschein für Laboratoriumsuntersuchungen bei Laborgemeinschaften (Muster 10A) digital ausstellen und übermitteln können. Nach Angaben der KBV zählen die Labormuster 10 und 10A zu den am häufigsten genutzten Vordrucken. In Anbetracht der 94 Millionen Labormuster 10 und 10A, die bislang jährlich papierbasiert versendet wurden, erwartet die KBV durch die digitalen Vordrucke eine Entlastung der Ärzte. „Es kann aber jeder selbst entscheiden, ob er künftig den digitalen oder den herkömmlichen
Weg wählt“, so KBV-Vorstandsvorsitzender Dr. Andreas Gassen. Die Vereinbarung wurde dem Bundesmantelvertrag als Anlage 2b hinzugefügt und kann um weitere digitale Vordrucke erweitert werden. Die neuen Vordrucke müssen mit einer von der KBV zertifizierten Software im Format PDF/A erstellt und vom Arzt digital unterschrieben werden. Hierzu benötigt der Arzt einen elektronischen Heilberufsausweis. Die elektronische Übermittlung erfolgt mit einer Ende-zu-Ende-Verschlüsselung über die Telematik-Infrastruktur oder einer vergleichbaren Infrastruktur wie zum Bei spiel KV-Connect. KBV.DE