IT-Lösungen für Ärzte

Neues rund um TBS

TELEMEDIZIN – Vereinbarung über digitale Vordrucke

14.04.2017 tbs - nc

KBV und GKV-Spitzenverband haben sich erstmals auf digitale Vordrucke für Telemedizinanwendungen geeinigt. Für niedergelassene Ärzte bedeutet die Vereinbarung, dass sie ab dem 1. April die Überweisung zum teleradiologischen Konsil (Muster 6) und zum 1. Juli den  Überweisungsschein für Laboratoriumsuntersuchungen als Auftragsleistung (Muster 10) sowie den Anforderungsschein  für  Laboratoriumsuntersuchungen bei Laborgemeinschaften (Muster 10A) digital ausstellen und übermitteln können. Nach Angaben der KBV zählen die Labormuster 10 und 10A zu den am häufigsten genutzten Vordrucken. In Anbetracht der 94 Millionen Labormuster 10 und 10A, die bislang jährlich  papierbasiert  versendet  wurden,  erwartet die KBV durch die digitalen Vordrucke eine Entlastung der Ärzte. „Es kann aber jeder selbst entscheiden,  ob  er  künftig  den  digitalen  oder  den  herkömmlichen

Weg wählt“, so KBV-Vorstandsvorsitzender  Dr.  Andreas  Gassen.  Die  Vereinbarung wurde dem Bundesmantelvertrag als Anlage 2b hinzugefügt und kann um weitere digitale Vordrucke erweitert werden. Die neuen Vordrucke müssen mit einer von der KBV zertifizierten Software im Format PDF/A erstellt und vom Arzt digital unterschrieben  werden.  Hierzu benötigt der Arzt einen elektronischen Heilberufsausweis. Die elektronische Übermittlung erfolgt mit einer Ende-zu-Ende-Verschlüsselung über die Telematik-Infrastruktur oder  einer vergleichbaren Infrastruktur wie zum Bei spiel KV-Connect.   KBV.DE

Oehm und Rehnbein Kontakt
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