IT-Lösungen für Ärzte

Telematikinfrastuktur (TI)

das digitale Gesundheitsnetz - einfach erklärt

Videoclips FAQ´s

Der Begriff "Telematik" ist eine Kombination der Wörter "Telekommunikation" und "Informatik"

"Was ist die Telematikinfrastruktur (TI)?"

Die Telematikinfrastruktur (TI) vernetzt alle Akteure des Gesundheitswesens und gewährleistet den sektoren- und systemübergreifenden sowie sicheren Austausch von Informationen. Sie ist ein geschlossenes Netz, zu dem nur registrierte Nutzer (Personen oder Institutionen) mit einem elektronischen Heilberufs- und Praxisausweis Zugang erhalten.

Die Telematikinfrastruktur bietet Versicherten und Leistungserbringern verschiedene Anwendungen. Hierbei gibt es Pflichtanwendungen und freiwillige Anwendungen. Verankert sind diese Vorgaben durch den Gesetzgeber im aktuellen E-Health-Gesetz.

"Welche Komponenten brauche ich für die TI in meiner Arztpraxis ?"

Diese Basis-Komponenten benötigen Sie auf jeden Fall, damit die Telematik technisch in Ihrer Praxis funktioniert.

Konnektor
E-Health Kartenterminal
VPN Zugangsdienst
VSDM Softwaremodul
Institutionskarte (SMC-B) (Praxisausweis)
elektr. Heilberufsausweis (eHBA)

der Konnektor baut ein sog. „virtuelles privates Netzwerk“ auf, das unabhängig vom Internet einen sicheren Zugang zu den Diensten der Telematikinfrastruktur ermöglicht.

stationäres Kartenlesegerät mit gematik-Zulassung. Das stationäre Kartenterminal liest die elektronische Gesundheitskarte des Patienten ein und übernimmt die Versichertenstammdaten in die Praxissoftware. Eine Netzwerkverbindung sorgt für die Verbindung des Terminals mit dem Konnektor. Mittels einer gesteckten SMC-B wird die Praxis gegenüber der Telematikinfrastruktur authentifiziert.

der VPN Zugangsdienst baut ein sog. „virtuelles privates Netzwerk“ auf, das unabhängig vom Internet einen sicheren Zugang zu den Diensten der Telematikinfrastruktur ermöglicht.

VSDM Softwaremodul mit gematik-Zertifizierung, freigeschaltet in der Praxissoftware (wie medatixx und x.isynet ). Das Modul ist für den Abgleich der auf der eGK gespeicherten Versichertendaten mit dem Kostenträger notwendig.

einen Praxisausweis zum Nachweis der Praxis als berechtigter TI-Nutzer. Der SMC-B ist separat zu bestellen, muss vor der TI-Installation vorliegen und freigeschaltet sein. Pro Betriebs- und Nebenbetriebsstätte ist ein
SMC-B notwendig.  bestellbar bei medisign 

einen elektr. Heilberufsausweis für den Nachweis des Arztes als berechtigter TI-Nutzer. Dieser ist auch Voraussetzung für eine rechtssichere elektronische Unterschrift (qual. elektronische Signatur), z. B. beim eArztbrief. Die Ausgabe erfolgt durch die zuständige Landesärzte- bzw. Landespsychotherapeuten-kammer. hier beantragen über medisign

"TI Fachdienste und Zusatz-Komponenten, was steckt dahinter?"

erweiterte TI Komponenten – teils verpflichtend, teils freiwillig. Wir erklären Ihnen hier die einzelnen Begriffe.

Kommunikation im Medizinwesen (KIM)

ist die vertrauliche, rechtsverbindliche Kommunikation zwischen allen Akteuren des Gesundheitswesens. Nachrichten und medizinische Dokumente (z. B. eArztbrief, eAU) werden durch KIM sicher per E-Mail versendet. Die Übermittlung von Arztbriefen via KIM (eArztbrief) wird besser vergütet.

KIM anschaulich erklärt im medatixx
Kurzfilm, Infografik sowie im medatixx-Podcast Rubrik #GesetzMeetsPraxis.

eArztbrief

der eArztbrief ist eine Teilanwendung des KIM.
Hier wird der eArztbrief anschaulich erklärt im medatixx Kurzfilm, Infografik, Grafik zur Vergütung

Notfalldatenmanagement (NFDM)

ist die Speicherung notfallrelevanter Daten nach Wunsch des Patienten auf der elektronischen Gesundheitskarte (z. B. Diagnosen, Unverträglichkeiten oder eine bestehende Schwangerschaft). Karten-PIN und qualifizierte elektronische Signatur (QES) gewährleisten einen hohen Sicherheitsstandard. Durch NFDM erhält der Arzt im Notfall einen schnellen Überblick zu den Vorerkrankungen des Patienten.

NFDM anschaulich erklärt im medatixx
Kurzfilm,  sowie im medatixx-Podcast #gesetz meetspraxis eMP und NFDM

elektronischer Medikationsplan (eMP)

ist die Weiterentwicklung des bundeseinheitlichen Medikationsplans (BMP). Mit Einwilligung des Patienten werden verordnete Medikamente und therapeutische Maßnahmen (Dosis, wie oft, wie viel) auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) erfasst. Der Zugriff ist stets durch den Patienten freizugeben. Der eMP stellt eine indikationsgerechte Medikation sicher, Wechselwirkungen werden vermieden und das Risiko von Fehlbehandlungen reduziert.

eMP anschaulich erklärt im
medatixx-Podcast #gesetz meetspraxis eMP und NFDM

elektronische Patientenakte (ePA)

Seit dem 01.01.2021 sind Kostenträger verpflichtet, ihren Versicherten eine elektronische Patientenakte anzubieten. Diese wird u. a. Diagnosen, Befunde, Arztbriefe oder Gesundheitsdaten enthalten. Die ePA wird bis 2023 in 3 Stufen mit weiteren Informationsobjekten befüllt und detaillierten Berechtigungsstufen versehen. Die ePA ist das zentrale Element der Telematikinfrastruktur und soll zu mehr Transparenz und Qualität in der Behandlung führen. Für den Patienten ist die ePA freiwillig. Ärzte müssen seit 30.06.2021 technisch in der Lage sein, diese zu befüllen.

ePA anschaulich erklärt im medatixx
Kurzfilm ePA erklärt , Kurzfilm ePA im Praxisalltag sowie im medatixx-Podcast Rubrik #GesetzMeetsPraxis.

 

elektronisches Rezept (eRezept)

Das eRezept beschreibt die Übermittlung von ärztlichen Verordnungen in elektronischer Form anstatt auf dem Papier. Dabei wird der Prozess von Rezeptausstellung in der Arztpraxis bis zur Einlösung in der Apotheke digitalisiert. Patientinnen und Patienten können entscheiden, ob sie ihr eRezept per Smartphone und einer sicheren eRezept-App verwalten und digital an die gewünschte Apotheke ihrer Wahl senden wollen oder ob ihnen die für die Einlösung ihres eRezepts erforderlichen Zugangsdaten in der Arztpraxis als Papierausdruck ausgehändigt werden sollen. eRezept anschaulich erklärt im medatixx Kurzfilm

elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)

Nach dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) ist der elektronische Versand der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) ab dem 01.01.2022 für alle Ärztinnen und Ärzte verpflichtend. Für Praxen, denen die notwendige Technik bis dahin noch nicht zur Verfügung steht, gilt eine Übergangsfrist bis 30.06.2022, in der das alte Verfahren angewendet werden kann.

eAU anschaulich erklärt dip.medatixx  
eAU in der Software medatixx (Lernvideo)

Hilfreiche Video Clips - TI Anwendungen für User mit dem Arztsystem x.isynet

hier finden Sie die Videos der eLearning Plattform von medatixx zu den Themen:

Wie aktiviere ich den eHBA (elektronischen Heilberufsausweis) im  x.isynet
NFDM – Notfalldatensatz im x.isynet  
KIM-Fachdienst der I-Motion einrichten

 

 

Oehm und Rehnbein Kontakt
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