Zentrale Störung Telematikinfrastruktur
04.06.2020 tbs - nc
Sie haben es gewiss wahrgenommen: seit dem 27.05.2020 besteht eine schwere bundesweite zentrale Störung im Betrieb der Telematikinfrastruktur (TI) – Näheres hierzu unter gematik.de.
Die durch einen Konfigurationsfehler der zentralen TI-Komponenten verursachte Störung verhindert für Sie die Durchführung des Versichertenstammdatenmanagements (VSDM – Abgleich der eGK-Daten der Patienten mit den Krankenkassen). Sie erhalten deshalb in Ihrer Praxissoftware die Meldung, dass „Keine erfolgreiche Online-Prüfung möglich“ ist. Die Fehlermeldungen enthalten den Fehlercode PN-Status 3 oder PN-Status 5. Wenn Sie den Telekom-Konnektor verwenden, wird der Fehler 61 im Display des Konnektors angezeigt. Von der Störung ist auch die Übertragung Ihrer KV-Quartalsabrechnung betroffen, sofern Sie diese über die TI versenden.
Zur Entstörung muss bei jedem Konnektor eine manuelle Aktualisierung eines Sicherheitszertifikates erfolgen. Es ist sehr wichtig, dass diese Aktualisierung bis spätestens 20.07.2020 erfolgt. Danach begibt sich Ihr Konnektor in einen kritischen Betriebszustand. Die Wiederinbetriebnahme ist dann nur noch mit erheblichem Reaktivierungsaufwand vor Ort möglich. Während des Updates kann die Praxissoftware weiter genutzt werden, das Einlesen einer eGK ist jedoch nicht möglich.
tbs wird alles Mögliche tun, um die rechtzeitige Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit Ihres Konnektors zu ermöglichen. Aufgrund der Tatsache jedoch, dass tatsächlich alle Praxen von dieser zentralen Störung betroffen sind, werden Verzögerungen bei der Bearbeitung Ihrer Anfragen nicht zu vermeiden sein.
Darüber hinaus wird Ihnen als Anwender empfohlen, ihre zuständige KV über die nicht funktionierende TI-Anbindung zu informieren. Die KV sollte zudem darum gebeten werden, die Pflicht zum Datenabgleich per VSDM auszusetzen, solange die Störung besteht. Auch sollte die KV in Kenntnis gesetzt werden, dass die Quartalsabrechnung während der Störung gegebenenfalls über einen anderen Weg übertragen wird.
Hinweis: Auch nach Aktualisierung des Zertifikates ist es möglich, dass beim Einlesen der eGK einzelner Krankenkassen der Fehlercode 4001 angezeigt wird. Ursache hierfür sind bestehende Probleme beim Zugang dieser betroffenen Krankenkassen zur Telematikinfrastruktur. In diesen Fällen wird die Nutzung des Ersatzverfahrens empfohlen. Die Meldung tritt nicht mehr auf, sobald die Kassen diesen Fehler behoben haben. Sie müssen hier nichts unternehmen.
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